Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
BESSEY Tool GmbH & Co. KG
Mühlwiesenstraße 40
74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland
BESSEY Präzisionsstahl Vertriebsgesellschaft mbH
Mühlwiesenstraße 40
74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland
BESSEY Präzisionsstahl GmbH
Mühlwiesenstraße 40
74321 Bietigheim-Bissingen, Deutschland
I. Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Sie ersetzen per 1.02.2017 alle unsere früheren AGB und sind im öffentlich zugänglichen Bereich unserer Homepage im Internet veröffentlicht.
(2) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(3) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB.
(4) Alle vertraglichen Vereinbarungen neben diesen AGB zwischen uns und unserem Vertragspartner unterliegen dem Schriftformerfordernis.
II. Vertragsabschluss und Lieferungen
(1) Bestellungen des Vertragspartners verstehen sich als rechtsverbindliche Angebote, die durch unsere (Auftrags-) Bestätigung oder durch unsere Lieferung angenommen werden. Die Annahme der Bestellung erfolgt vorbehaltlich der Lieferbarkeit der Ware.
(2) Nach erfolgter Annahme durch uns darf der Vertragspartner Bestellungen nur noch mit unserer Zustimmung und bei Übernahme der uns durch die Änderung zusätzlich entstehenden Kosten ändern.
III. Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung
(1) Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 6 Monaten kündbar.
(2) Tritt während der Laufzeit von Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der allgemeinen Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jede Vertragspartei berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
IV. Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle nicht öffentlich verfügbare Informationen, die sie aus Anlass oder bei Gelegenheit der Geschäftsverbindung von der jeweils anderen Vertragspartei erhalten oder erlangen, vertraulich zu behandeln und nur für den gemeinsam verfolgten Zweck zu verwenden.
V. Eigentumsrechte
(1) Ungeachtet des Bestehens von Schutzrechten werden durch die wechselseitige Übermittlung von Informationen oder Übergabe von Daten, Zeichnungen, Mustern und dergleichen keinerlei Eigentums-, Lizenz-, Nachbau-, Nutzungs- oder sonstige Rechte eingeräumt.
VI. Muster und Fertigungsmittel
(1) Vorbehaltlich anderweitiger Regelung sind wir berechtigt, Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) zusätzlich zu dem Preis für die zu liefernde Ware gesondert in Rechnung zu stellen.
VII. Preise
(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
VIII. Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto oder binnen 8 Tagen mit 2 % Skonto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
IX. Lieferung
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „ab Werk“. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns.
X. Versand und Gefahrübergang
(1) Von uns als versandbereit gemeldete Ware ist vom Vertragspartner unverzüglich zu übernehmen.
XI. Nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen
(1) Der Empfänger trägt die Pflicht zur gesetzeskonformen Entsorgung nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen und die Führung entsprechenden Nachweises.
XII. Lieferverzug
(1) Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Vertragspartner unverzüglich und schriftlich hierüber in Kenntnis setzen.
XIII. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Vertragspartner vor.
XIV. Sachmängel
(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns im Vorfeld einer Bestellung unaufgefordert über den beabsichtigten konkreten Verwendungszweck der bestellten Waren zu unterrichten.
XV. Haftung
(1) Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen lediglich einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.
XVI. Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
XVII. Schlussbestimmungen
(1) Eine etwaige Unwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
XVIII. Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
(1) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.